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Schlüsseldienst AGB

Gegenstand aller Leistungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dessen Inhalt der Kunde mit seiner Unterschrift oder seiner Onlinebestellung als akzeptiert bestätigt. Sie gelten sowohl für Firmen- als auch für Privatkunden.

1. Informationen

Für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Zahlung

a. Alle Zahlungen erfolgen auf die vom Monteur bestimmte Art, d.h. in Bar oder per EC direkt nach Abschluss der Arbeiten, gemäß §271 BGB. Im besonderen Fall ist nach Absprache eine Überweisung möglich. Das Zahlungsziel ist sofort und ohne Abzug. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges, werden nach §286 BGB, Verzugszinsen berechnet.
b. Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruches auf das dem Monteur zustehende Entgelt ein, so kann er Vorauszahlungen oder Sicherheit fordern und die Leistung bis zur Erfüllung seines Verlangen verweigern.

3. Eigentumsvorbehalt

Soweit montierte oder vertriebenen Artikel nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich die Firma CAC Schlüsseldienst das Eigentum an diesen Artikeln bis zum Ausgleich aller Forderungen der Firma CAC Schlüsseldienst aus dem Vertrag vor.

4. Legitimation bei Tür-/ Fahrzeug-/ Objektöffnung

Auf Wunsch des Monteurs ist der Kunde verpflichtet, die Berechtigung für die Öffnung des Objektes zu beweisen. Dies kann durch ein amtliches Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbescheinigung) mit Adressangabe oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn geschehen. Ist die Legitimation nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objektes zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen. Ist auch dies nicht möglich, ist es den Monteur freigestellt, die Behörden (Ordnungsamt oder Polizei) mit der Personalienfeststellung zu beauftragen.

5. Haftung bei Notöffnung

Der Kunde wird darüber Informiert, das es bei Notöffnungen zu Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann. Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch die Öffnungstätigkeiten entstanden sind, wird generell ausgeschlossen, sofern der Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat. Wurde dem Kunden vor der Auftragserteilung (z.B. telefonisch) eine zerstörungsfreie Öffnung garantiert, was sich später als falsch erweisen sollte, ist der Monteur verpflichtet, vor eintreten des Schadens Rücksprache mit dem Kunden zu halten und diese auf evtl. Folgeschäden zu belehren. Wird dennoch der Auftrag zur Notöffnung erteilt, wird für Folgeschäden nicht gehaftet. Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert, oder lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen, wird es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gewaltsam geöffnet. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzsprüche jeder Art, da er dieser Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat. Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu widersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen und dem Kunden, nach eigenem Ermessen, eine Leerfahrt in Rechnung zu stellen.

6. Erweiterte Garantieleistungen

Auf alle von uns eingebauten Zylinder, Schlösser und andere Einbauteile mit beweglichen Teilen gewähren wir eine 2-jährige Garantie. Die Nachweispflicht für Gewährleistungsschäden richtet nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Gewährleistung entfällt, wenn andere, als von uns beauftragte Handwerker die Beschaffenheit der Sache verändert, zerstört oder sonstige Arbeiten an der Sache durchgeführt hat.

7. Reklamation

Unsere Monteure sind gut ausgebildet und arbeiten zuverlässig im Notdienst. Sollten dennoch Gewährleistungsreklamationen oder Reklamationen aus der Auftragsbearbeitung Notwendig sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an die u.a. Adresse oder telefonisch. Reklamationen werden zeitnah bearbeitet. Bitte berücksichtigen Sie jedoch eine Postlaufzeit und interne Verarbeitung von Auftragsformularen von mindestens 14 Tagen und eine Gesamtbearbeitungszeit von längstens 4 Wochen.

8. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main zuständig.

9. Salvatorische Klausel / Sonstiges

Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Firma CAC Schlüsseldienst geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma CAC Schlüsseldienst. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen hiervon unberührt.

10. Preisgestaltung

Ein Weggeweht (WW) entspricht je angefangene 15 min.
Ein Arbeitswert (AW) entspricht je angefangene 15 min.
Es wird die Anfahrt und Abfahrt berechnet.
Angefangene Werte werden als volle Werte berechnet.
Preisänderungen sind Vorbehalten.

11. Firmensitz

CAC Schlüsseldienst
Inh. Soufian Seffar
Am Brunnengarten 4
60437 Frankfurt am Main
Ust.Id: DE815493602
Tel: +49 1725898989

Stand der AGB

Okt. 2015

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